Ich möchte Gipser/in Trockenbauer/in werden
Das Maler- und Gipserhandwerk hat seit über 4000 Jahren Tradition. Es ist ein wichtiger Eckpfeiler bei der individuellen Gestaltung und Wertarbeit am Bau.
Gipser/in Trockenbauer/innen sind die Kreativen am Bau. Ihre Tätigkeit bietet eine Vielzahl an spannenden Aufgaben und anspruchsvollen Arbeitstechniken. Diese abwechslungsreichen Berufe sind ideal für kreative junge Leute, die sich gerne gestalterisch engagieren, stets Neues dazulernen und in Bewegung bleiben möchten.
Die solide dreijährige Ausbildung gibt dir alles mit auf den Weg, was du für deine erfolgreiche berufliche Zukunft brauchst. Die Wahl der Ausbildung ist der erste Schritt deiner beruflichen Karriere. Deine Interessen ändern sich aber vielleicht in ein paar Jahren. Mit den Weiterbildungsmöglickeiten als Maler/in und Gipser/in hast du immer gute Karten, wenn es um deine Zukunft geht.
Ausbildung
Die Grundausbildung umfasst entweder eine 2-jährige oder eine 3-jährige Lehrzeit gemäss Ausbildungs-reglementen.
Die 3-jährige Grundbildung richtet sich nach dem Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschluss-prüfung der Gipser, welches beim Fachverlag SMGV erhältlich ist.
Die 2-jährige Grundbildung schliesst mit einer Erfolgskontrolle ab und berechtigt anschliessend zu einer auf 2 Jahre verkürzten 3-jährigen Grundbildung. Vorausgesetzt wird jedoch der Besuch der Berufsfachschule Gipser in Wallisellen und der überbetrieblichen Kurse.
Für am Gipserberuf Interessierte, welche bereits im Besitze eines Fähigkeitszeugnisses in einem anderen Beruf sind, steht die Zusatzlehre von 2 Jahren mit reduziertem Berufsfachschulbesuch offen.
Weitere Infos ersehen Sie unter www.smgv.ch
Richtlinien des SMGV
- Abgeschlossene Volksschule in Stufe "Stammklasse mind. mittleres Niveau"
- Gute Gesundheit, widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse
- Freude am Arbeiten auch im Freien
- Selbstständigkeit, aber auch Teamfähigkeit
- Die vielseitige Tätigkeit verlangt handwerkliches Geschick für grobe wie auch für feine Arbeiten
- Interesse an einer Arbeit, bei der ersichtlich ist, was gemacht bzw. geschaffen wurde
- Normales Sicherheitsbewusstsein
- Bereitschaft zu vielfältigen Arbeitseinsätzen im Rohbau (Gipser) bis zu Feinstarbeiten (Maler + Gipser)
- Exakte, sorgfältige und gründliche Arbeitsweise und Freude am Finish bis zur Stufe aufräumen
- Schwindelfrei (vor allem für Maler)
- Normale Farbsichtigkeit (Gipser)
- Nicht farbenblind (Maler)
Bewerbung mit Basic-Check
Viele Maler- und Gipserbetriebe verlangen heute, neben den klassischen Bewerbungsunterlagen, auch den basic-check. Der basic-check ist ein Test, der Aufschluss über deine tatsächlichen Fähigkeiten und Begabungen gibt. So hilft er dir zu erkennen, welche Berufe eher auf deine Fähigkeiten zugeschnitten sind und welche weniger.
Geringer Zusatzaufwand
Der Aufwand, den du erbringen musst, ist gering. Zwar ist die ienmalige Gebühr selbst zu übernehmen, sie wird aber häufig von deinem zukünftigen Lehrbetrieb zurückerstattet.
Über 50 Testcenter in der Schweiz
In der Schweiz gibt es über 50 basic-check-Testcenter.
Richtiges Vorbereiten mit der check-app
Besitzt du ein iPhone und möchtest dich auf den basic-check vorbereiten? Die check-app hilft dir dabei. Sie bietet zahlreiche Beispielaufgaben aus allen Themengebieten und lässt dich üben, wann du Zeit hast.
Informationen zum Lehrvertrag
Einheitliche Regelung
Vor Lehrantritt muss zwischen dem Lehrbetrieb und den Lernenden zwingend ein schriftlicher Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Inhalt des Vertrages ist schweizweit einheitlich durch die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBKK) geregelt.
Dies gilt für alle beruflichen Grundbildungen, also für das eidg. Berufsattest, das eidg. Fähigkeitszeugnis und die Berufsmaturität.
Berufsbezeichnung und Probezeit
Der Lehrvertrag hält die genaue Berufsbezeichnung und die Dauer der beruflichen Grundbildung fest. Die Probezeit dient den beiden Vertragsparteien zur Überprüfung der getroffenen Wahl. Die Probezeit dauert zwischen einem und drei Monaten und kann höchstens auf sechs Monate verlängert werden.
Verantwortlichkeit
Als Grundlage, um Lernende auszubilden, müssen Lehrbetriebe über eine kantonale Bewilligung verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der Bildung in beruflicher Praxis gegeben sind.
Die verantwortliche Berufsbildnerin oder der verantwortliche Berufsbildner sind im Lehrvertrag aufgeführt.
Weitere zentrale Inhalte
Ausserdem sind als weitere wesentliche Punkte im Lehrvertrag festzuhalten:
- Lohn: richtet sich meist nach den Empfehlungen der Berufsverbände
- Art der schulischen Bildung, z.B. Besuch der Berufsmittelschule BMS
- Entschädigungen für die im Zusammenhang mit der schulische Bildung entstehenden Kosten wie z.B. für Reisen, Verpflegung, Schulmaterial etc., aber auch für Berufsauslagen wie Material, Bekleidung usw
- Arbeitszeit und Ferien, mit speziell zu berücksichtigenden Vorschriften für Jugendliche unter 20 Jahren
- Obligatorische Versicherungen wie Unfall und Sozialversicherungen.
Weiterführende Informationen zur Gipserlehre findest du beim Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband unter folgendem link.
Die Erziehungsdirektion des Kantons (ERZ) bewilligt nur Lehrverträge, die diese Punkte geklärt haben.